Batteriegesetzhinweise
Die hubey GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen und verwendet ausschließlich registrierte Verkaufsverpackungen.
Energiesparlampen sowie Leuchtstofflampen sind Gasentladungslampen und gehören NICHT in den Hausmüll. Sie enthalten Schadstoffe (z.B. Quecksilber) und müssen daher als Sondermüll entsorgt werden. Entsprechende Wertstoffhöfe finden sich mittlerweile recht flächendeckend in Deutschland. Die Entsorgung ist für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei.
Wenn Sie uns Ihre alten, verbrauchten Leuchtmittel zuschicken, übernehmen wir die Entsorgung für Sie.
hubey GmbH
Holunderstr. 1A
28816 Stuhr
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
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Wir werden diese dann fachgerecht und kostenfrei für Sie entsorgen. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.